2-jährige Berufsfachschulen
Die zweijährigen Berufsfachschulen führen Schülerinnen und Schüler mit qualifiziertem Hauptschulabschluss in zwei Jahren zur Mittleren Reife bei gleichzeitiger Schwerpunktsetzung auf ein Berufsfeld.
An der Matthias-Erzberger-Schule gibt es drei berufliche Schwerpunkte:
Ernährung und Hauswirtschaft
2-jährige Berufsfachschule für Ernährung und HauswirtschaftMit der Vorbereitung auf den Abschluss der Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) werden gleichzeitig Grundkenntnisse hauswirtschaftlicher Fächer vermittelt.
Gesundheit und Pflege
2-jährige Berufsfachschule für Pflege und GesundheitMit der Vorbereitung auf den Abschluss der Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) werden gleichzeitig Grundkenntnisse in gesundheitsbewusstem Ernährungsverhalten einschließlich Diätetik und im pflegerischen Bereich vermittelt.
Labortechnik
2-jährige Berufsfachschule für LabortechnikMit der Vorbereitung auf den Abschluss der Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) wird gleichzeitig eine breit angelegte berufliche Grundbildung in Richtung Biologielaborant vermittelt.
Bewerbungsschluss ist der 1. März.
Aufnahmebedingungen in die 2-jährigen Berufsfachschulen der MES
(gültig auch für GMS und KAS)
Für Hauptschüler
- Hauptschulabschluss oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Werkrealschule
- oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs
- oder Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erzielt wurde.
Die Aufnahme erfordert keinen festgelegten Notendurchschnitt mehr. Alle drei Schulen (GMS, KAS, MES) führen weiterhin die bisherigen 2-jährigen
Berufsfachschulen.
Für Realschüler
- Versetzungszeugnis in Klasse 10 der Realschule oder Abgangszeugnis der Realschule nach Klasse 9, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.
Für Schüler vom Gymnasium
- Versetzungszeugnis der Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums oder Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums.
- Abgangszeugnis der Klasse 8 des achtjährigen Gymnasiums oder Klasse 9 des neunjährigen Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.