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Mai 2023

Infromationen zum Bahnstreik und den bevorstehenden Prüfungen

 

Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport informieren wir Sie über den Umgang mit dem Bahnstreik und den bevorstehenden Prüfungen.

Für den kommenden Sonntag, den 14. Mai bis zum Dienstag, den 16. Mai ist von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft ein Warnstreik geplant. In diesem Zeitraum sind auch Prüfungen an den beruflichen Schulen terminiert. Diese Prüfungen werden nicht verschoben.

Für den Umgang mit dem Streik ist dabei grundsätzlich zu beachten, dass die Schulpflicht auch bei einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs gilt. Es steht den Schülerinnen und Schülern also nicht frei, einfach zu Hause zu bleiben. Allerdings sollten die Schulen die Situation vor Ort berücksichtigen: Aus Gründen der Fürsorge kann es erforderlich sein, sofern Schülerinnen und Schüler streikbedingt nicht zumutbar zur Schule bzw. nach Hause kommen können, sie vom Unterricht zu befreien.

Prüfungen:
Die Prüfungen finden statt und beginnen pünktlich.
Für das Zu-Spät-Kommen zu den Prüfungen gilt eine Toleranzgrenze von 30 Minuten. Wird die Grenze nicht überschritten, darf die Prüfung noch mitgeschrieben werden. Abweichungen vom Prüfungsbeginn und Prüfungsende sind im Protokoll zu vermerken. Wird die Grenze überschritten oder ist der Schüler bzw. die Schülerin verhindert und die Schule entscheidet, dass er oder sie streikbedingt nicht zumutbar zur Schule kommen kann, muss der jeweilige Nachtermin wahrgenommen werden.

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