Matthias-Erzberger-Schule

Der Elternbeirat informiert

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

unsere Schule lebt vom partnerschaftlichen Miteinander. Auch wir Eltern können dazu beitragen. Als neu gewählte Elternbeiratsvorsitzende möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten der Elternbeteiligung geben.

Grundlage der Elternarbeit ist sowohl das Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 GG) als auch das Schulgesetz von Baden-Württemberg (§§ 55-61 SchG) und die Elternbeiratsverordnung von Baden-Württemberg.

Das Selbstverständnis der Elternbeteiligung ergibt sich aus § 55 Abs. 1 des baden-württembergischen Schulgesetzes:

„Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.“

Konkret ist unsere Mitarbeit in den Klassenpflegschaften, dem Elternbeirat oder der Schulkonferenz gefordert.

Klassenpflegschaft

Klassenpflegschaftssitzungen finden an der MES in der Regel in jeder Klasse zu Beginn des neuen Schuljahres statt. Im zweiten Schulhalbjahr bietet die Schule einen Elternsprechtag an. Daneben kann der Elternvertreter auf Wunsch der Eltern jederzeit in Absprache mit dem Klassenlehrer zu einer zweiten oder weiteren Klassenpflegschaftssitzung einladen. Bereits bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung wählen die Eltern der Klasse einen Elternvertreter und einen Stellvertreter, die beide automatisch Mitglieder des Elternbeirates an der MES sind.

Elternbeirat

Alle Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Im Anschluss an die ersten Klassenpflegschaftssitzungen treffen sich die neu gewählten Elternvertreter und deren Stellvertreter zur konstituierenden Sitzung des Elternbeirats. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und weitere Funktionsträger, wie etwa die Vertreter für die Schulkonferenz. Der Elternbeirat trifft sich mindestens einmal pro Schuljahr.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über die Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen.

U. a. werden folgende Angelegenheiten in der Schulkonferenz beraten und bedürfen ihres Einverständnisses:

  • Erlass der Schul- und Hausordnung,
  • Beschlüsse zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben,
  • Grundsätze über die Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen, die die gesamte Schule berühren,
  • Grundsätze über die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte).

Schulgesetz, § 47 Schulkonferenz

Mit freundlichen Grüßen
Esther Weber (Gesamtelternvertreterin),
Jörg Burkhardtsmaier (stellv. Gesamtelternvertreter)

Infodienst Eltern des Kultusministeriums

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