News aus dem schulalltag

Aktuelles

Juli 2023

Betrifft Bewo-Bewerber und Bewerberinnen

 

Abgabe der Abschlusszeugnisse, der Jahreszeugnisse oder eines Notenauszugs bis spätestens Montag, 17. Juli 2023.

  • Ein Schulplatz kann nur vergeben werden, wenn das Abschlusszeugnis oder Jahreszeugnis vorliegt. Wenn Sie Ihr Zeugnis noch nicht abgegeben haben, müssen Sie bis spätestens Montag, 17. Juli 2023 eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses oder eine beglaubigte Kopie des Notenauszuges an Ihrer zuständigen beruflichen Schule vorlegen. Die Vorlage kann als Postversand an die Schule, Einwurf in Briefkasten der Schule, Fax an die Schule oder als Upload über BewO erfolgen. Die für Sie zuständige berufliche Schule ist die Schule, von der Sie im März eine Benachrichtigung über Ihren vorläufigen Schulplatz erhalten haben.
  • Das Zeugnis oder der Notenauszug können in BewO hochgeladen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bewerberleitfaden unter „Schritt 6 Endnoten fristgemäß an der Schule vorlegen“. Bitte beachten Sie, dass auch der Upload bis spätestens Montag, 17. Juli 2023 erfolgt sein muss. Eine beglaubigte Kopie ihres Zeugnisses in Papierform muss der beruflichen Schule dann innerhalb von drei Wochen nachgereicht werden und spätestens am 31. August 2023 der beruflichen Schule vorliegen.
  • Liegen Ihre Noten nicht bis Montag, 17. Juli 2023 an der zuständigen beruflichen Schule vor, kann Ihnen im Verteilungslauf kein Schulplatz zugewiesen werden.

Das Schulsekretariat ist am Schützenmontag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.

Die endgültige Zusage für einen Schulplatz wird Ihnen über BeWO am 24. Juli 2023 mitgeteilt – unsere Schule kann bis dahin leider keine Auskunft erteilen.

Leipzigstr. 11
88400 Biberach

T  07351 346 - 215
F  07351 346 - 342

sek.mes [at] biberach.de

ÖFFNUNGSZEITEN SEKRETARIAT

Mo.-Do.:      7:15 - 12:15 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Fr.:  7:15 - 12:15 Uhr

 

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